02.02.2003: Ev. Gottesdienst aus Frankfurt
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Die rechtliche Basis
     
Die Gottesdienste im ZDF gehören zu den „Verkündigungssendungen“. Darunter fallen alle Sendungen, in denen Kirchenvertreter religiöse Inhalte vermitteln. Fernsehgottesdienste sind also kirchliche Veranstaltungen in einem gesellschaftlichen Medium. Sie werden von Kirche und Sender gemeinsam getragen.

Rechtliche Grundlage der Gottesdienstausstrahlungen im Zweiten Deutschen Fernsehen ist der „Staatsvertrag“ des ZDF. Darin gewährleistet das ZDF, ebenso wie die ARD als öffentlich-rechtlicher Sender, den Kirchen als gesellschaftlich relevanten Gruppen „angemessene Sendezeiten“ samt dem Recht auf „gottesdienstliche Feiern“.
In § 6 Abs. 3 heißt es: „Den Kirchen und den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zu gewähren.“
Wie viele und welche Zeiten „angemessen“ sind, bedarf jeweils der Absprache zwischen Sender und Kirchen. Die wöchentlichen Gottesdienste, die das ZDF den Kirchen seit 1986 ermöglicht, sind keineswegs selbstverständlich, zumal der Sender die gesamten Kosten trägt.

Die inhaltliche Verantwortung für Verkündigung, Liturgie und Predigt liegt bei den Kirchen. Für die ZDF- Gottesdienste sind das hauptsächlich die evangelische Kirche mit ihren Freikirchen und die katholische Kirche. Zuständig ist die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland - beide Gremien vertreten durch ihre Rundfunkbeauftragten. Einmal im Jahr wird ein orthodoxer Gottesdienst in Eigenverantwortung gesendet.

Die publizistische Verantwortung für die gesamte Übertragung liegt bei der ZDF-Fachredaktion „Kirche und Leben“. Der Sender ist Kooperationspartner, der Sendekapazitäten und Programmplätze zur Verfügung stellt. Rundfunkrechtlich zeichnet letztlich der Intendant verantwortlich



 

 
   




 
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